Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB

Die AGB des Gästehaus Bavaria

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotel-Aufnahmevertrag

Gästehaus Bavaria
93055 Regensburg, Belgrader Straße 2 – 1. OG

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäfts- und Reservierungsbedingungen (nachfolgend (AGB“ genannt) gelten für Beherbergungsverträge über die mietweise Überlassung der vereinbarten Ausstattung für die vereinbarte Aufenthaltsdauer von Hotel-, Gästezimmern und Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Gast (nachfolgend „Gast“ genannt) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Gästehauses Bavaria GmbH (nachfolgend „Hotel“ genannt) in 93055 Regensburg, Belgrader Straße 2.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

1. Der Gast bietet mit der Reservierung den Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem Hotel an. Bei Reservierung (was eine Verfügbarkeit voraussetzt), erhält der Gast eine Reservierungsnummer und ein Passwort für den Zugang am Terminal (siehe Ziffer , entweder per Email, Fax, oder telefonisch bzw. Vorort. Der Beherbergungsvertrag kommt mit Zugang/Übermittlung der oben genannten Daten zustande.
2. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Reservierungsnummern, die er von Dritten (z.B. Internetportalen) erhält, mit der Reservierungsnummern des Gästehauses nicht identisch sind. Die Hotel Reservierungsnummern können Sie im Hotel erfragen.
3. Das Hotel kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.
4. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung auf ein bestimmtes Hotelzimmer. Er hat lediglich einen Anspruch auf die
Überlassung eines Hotelzimmers der von ihm gebuchten Zimmerkategorie.

III. Reservierung, Stornierung

1. Die nachfolgenden Begriffe „einfache Reservierung“ und „garantierte Reservierung“ unterscheiden sich dadurch, dass der Gast bei der einfachen Reservierung lediglich ein Zimmer bestellt, während er bei der garantierten Reservierung zusätzlich die Zahlung durch die Angabe seiner Kreditkarte garantiert. Die Reservierung wird auch nach 18 Uhr für Ihn aufrechterhalten. Währen bei einer einfachen Reservierung Diese bei Nichterscheinen nach 18 Uhr ersatzlos verfällt und die Zimmer gehen in den freien Verkauf. Mit dem Begriff „Stornierung“ ist der Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag gemeint.
2. Der Gast kann eine einfache und eine garantierte Reservierung bis 18 Uhr am Anreisetag kostenfrei stornieren. Die Stornierung muss schriftlich (z.B. per E-Mail erfolgen). Stornierungen von garantierten Reservierungen nach 18 Uhr sind nicht zulässig und führen nicht zur Beendigung des Beherbergungsvertrages. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet, den Übernachtungspreis für die erste Nacht abzüglich 10% der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Das Gleiche gilt, wenn der Gast am Anreisetag nicht erscheint, ohne seine Reservierung zu stornieren. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen vom Hotel höher sind.
3. Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreisen alle Folgenächte ab der zweiten Nacht storniert. Dem Gast steht grundsätzlich kein Anspruch auf folge Nächte zu.
4. Für Gruppenreisen und Reservierungen zu Messe- und Eventzeiten gelten die in Ziffer VIII. und IX. enthaltenen Sonderbedingungen.

IV. An- und Abreise

1. Das Hotel stellt dem Gast das Gästezimmer/Apartment in der vereinbarten Kategorie bzw. Ausstattung am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Für den Zugang zum Hotel und zum Hotelzimmer erhält der Gast beim Check-In entweder an der Rezeption, an dem Hotel befindlichen Check-In Terminal oder der Digibox eine Keycard.
2 Am Abreisetag hat der Gast sein Hotelzimmer bis spätestens 10:30 Uhr zu räumen und unbeschädigt inkl. Keycard zurückzugeben. Danach kann das Hotel dem Gast aufgrund der verspätete Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100% des Übernachtungspreises berechnen. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

V. Nutzungsbedingungen

1. Zur Nutzung des Hotelzimmers sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Maximalbelegung für die jeweilige Zimmerkategorie darf nicht überschritten werden. Kinder und Babys zählen dabei wie Erwachsene.
2. der Weiterverkauf, die Weitervermietung oder Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt, soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Der Gast hat während des Aufenthalts die dort ausgehängte Hausordnung beachten.

VI. Übernachtungspreise sonstige Preise

1. Der vom Gast zahlende Übernachtungspreis ist die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Hotelzimmers durch das Hotel innerhalb der in Ziffer IV. dargestellten An- und Abreisezeiten. Pro Übernachtung wird – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Übernachtung durch den Gast – ein voller Übernachtungspreis berechnet.
2. Es gelten die vereinbarten Preise
3. Die in diesen AGB und in der Reservierung ausgewiesenen Preise bzw. Beträge verstehen sich jeweils einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sowie aller gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben, es sein denn dies ist ausdrücklich anders bestimmt.

VII. Zahlungsbedingungen

1. Die Übernachtungspreise sowie Preise für Nebenleistungen (wie Parkplatznutzung, Gebühre für Haustiere und alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind), sind spätestens bei Ankunft des Gastes im Hotel im Voraus zur Zahlung fällig, unabhängig von Datum der Rechnungsstellung. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung ist das Hotel berechtigt, den  Beherbergungsvertrag zu kündigen woraufhin der Gast das Zimmer zu räumen hat.
2. Unbeschadet von Ziffer VII 1. Ist das Hotel berechtigt, vom Gast bereits bei der Reservierung, eine Vorauszahlung auf die Übernachtungskosten bis zur Höhe des zu Erwartenden Gesamtrechnungsbetrages oder eine angemessene Sicherheit in Form von einer Kaution mittels Kreditkarte zu verlangen
3. Das Hotel akzeptiert Bargeld in EURO, Überweisungen, EC- und Maestro-Karten, sowie Visa, Mastercard und American Express.

VIII. Sonderbedingungen für Gruppenreisen

1. Eine Gruppe von mind. 15 Personen wird als Reisegruppe bezeichnet, für die eine gemeinsame Reservierung besteht. Abweichend von bzw. ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gilt für eine Reisegruppe Folgendes:
2. Bei der Reservierung ist für eine Reisegruppe ein Gesamtverantwortlicher zu benennen.
3. Vor Anreise der Reisegruppe ist eine Namenliste dem Hotel vorzulegen.
4. Bei der Reservierung erhält der Gesamtverantwortliche von dem Hotel eine Reservierungsbestätigung mit den wesentlichen Angaben der Reservierung. Angaben zu Check-In sowie ggf. Sicherheitsleistungen und sonstige Zahlungsbedingungen. Reservierungen von Reisegruppe sind stets garantierte Reservierungen im Sinne von Ziffer III 1.4. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. der Gesamtbetrag der Übernachtungskosten ist per Banküberweisung ist auf das Konto des Hotels zu zahlen, dass auf der Rechnung aufgeführt ist oder vom Hotel dem Gesamtverantwortlichen nach Abschluss der Reservierung mitgeteilt wird. Gebühren für Auslandüberweisungen werden nicht vom Hotel getragen!
6. Die Übernachtungskosten der Reisegruppe inkl. Kosten für Nebenleistungen im Sinne der Ziffer VII 1. Sind im Voraus, spätestens 28 Tage vor Anreise, oder falls die Reservierung später als 28 tage vor Anreise erfolgt, soft zur Zahlung fällig, und zwar jeweils unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Wenn die Reisegruppe bzw. der jeweilige Gast die Übernachtungskosten bei Fälligkeit nicht zahlt,
behält sich das Hotel sich vor, die angegebene Kreditkarte in höhe der geschuldeten Übernachtungskosten u belasten. Ist bis zur Fälligkeit keine Zahlung erfolgt oder die angegebene Kreditkarte nicht belastbar, ist das Hotel berechtigt, das für die Reisegruppe bzw. den jeweiligen Gast reservierte Hotelzimmer (ohne vorherige Information an der Gast) anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Hotel herleiten kann.
7. Die Reisegruppe kann Ihre Reservierung bis 28 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren oder ändern. Spätere Stornierungen und Änderungen sind nur mit Zustimmung des Hotels möglich. In diesem Fall ist als Stornogebühr der Übernachtungspreis abzüglich 10% für ersparte Aufwendungen zu entrichten. Der Reisegruppe steht frei, nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen des Hotels Höhe sind.
8. Das Hotel stellt der Reisgruppe Ihre Hotelzimmer am Anreisetag spätestens ab 15 Uhr zur Verfügung.
9. Das Hotel ist berechtigt, bei Ankunft der Reisegruppe eine Sicherheit in Höhe von 500 € pro Reisegruppe, insbesondere für etwaige Nebenleistungen im Sinne von Ziffer VII 1. sowie etwaige Beschädigungen vom Gesamtverantwortlichen zu verlanden.

IX. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für Ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlochen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer X. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast mach den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. §§ 701 ff. BGB). Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 € in das Hotel einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderte Aufbewahrung Vereinbarung mit dem Hotel.
4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.

X. Diebstahl und Beschädigungen

Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung seiner Sachen oder eines Brands, eins Wasserschadens oder eines sonstigen Schadens im Hotelzimmer hat der Gast das Hotelpersonal unverzüglich zu informieren und alle Zumutbare zu tun, was bei der Aufklärung des Diebstahls bzw. bei der Beseitigung des Schadens hilfreich sein kann.

XI. Haustiere

Das Mitbringen von Hunden und Katzen bedarf der vorigen Anzeige durch den Gast für andere Tiere ist unter genauer Artenbezeichnung im Hotel anzufragen, wobei das Hotel in allen Fällen die Zustimmung jederzeit und ohne Angaben von Gründen verweigern kann. Pro Einzelzimmern können maximal ein und pro Doppelzimmer zwei Haustiere mitgebracht werden. Für jedes mitgebrachte Haustier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, die Höhe wir dem Gast bei Anzeige mitgeteilt.

XII. Beendigung des Beherbergungsvertrages

1. Das Hotel ist zum Rücktritt des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn der Gast eine von ihm geschuldete Vorauszahlung und/oder eine von ihm geschuldete Kaution nicht rechtzeitig vollständig leistet.
2. Das Hotel ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu kündigen, wenn der Gast während seines Aufenthalts im Hotel unerlaubter Weise raucht, unter dem Einfluss von illegalen Drogen steht, das Hotelzimmer für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mit Kundenverkehr nutzt, das Hotelzimmer zur Prostitution nutzt, Hotelpersonal oder andere Gäste trotz Ermahnung wiederholt beleidigt.

XIII. Datenschutz

1. Bucht der Gast direkt im Hotel oder über einen Drittanbieter (z.B. ein Hotelreservierungsportal) ein Hotelzimmer, verarbeitet das Gästehaus die personenbezogenen Daten des Gastes zur Durchführung eines Beherbergungsvertrages einschließlich der Durchführung des Hotelaufenthaltes und der Zahlungsabwicklung (insbesondere auch zur Nachverfolgung der Nutzung der Leistungen des Hotels, für den Check-in und die Organisation des Zimmerzugangs) im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6
Abs. 1 lit. b) DSGVO. Empfänger der personenbezogenen Daten ist das Hotel mit der der Beherbergungsvertrag über das entsprechende Hotelzimmer abgeschlossen wird. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Wir geben diese nur weiter, wenn dies nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO für Vertragszwecke erforderlich ist, wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben dazu verpflichtet sind (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO oder wir ein berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f.) DSGVO am wirtschaftlichen und effektivem Betrieb unseres Geschäftsbetriebes haben. Hierzu zählen Dienstleister, die im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO u.a. für den technischen Betrieb der Buchungssysteme oder mit der
Durchführung des Beherbergungsvertrages im Hotel beauftragt sind. Wir haben geeignete rechtliche Vorkehrungen sowie entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um für den Schutz der personenbezogenen Daten gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu sorgen. Die Datenverarbeitung erfolgt in der Europäischen Union. Das Hotel übermittelt keine Daten in ein Drittland (d.h. in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)). Bei der Begründung und Durchführung der Vertragsbeziehung wird der Gast keiner ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung –
einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung gemäß Art. 22 DSGVO ausgesetzt, die dem Gast gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder den Gast in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
2. Die bei dem Hotel gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus handels und steuerrechtlichen Gründen. Nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Aufbewahrung für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbriefe, Buchungsbelege.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe sowie für Besteuerung relevante Unterlagen).
3. Wenn das Hotel personenbezogene Daten von einem Gast verarbeitet, ist der Gast Betroffener i.S.d. DSGVO und hat folgende Rechte: Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Des Weiteren hat der Gast das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG zu beschweren. Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, kann das Hotel Nachweise von dem
Gast verlangen, die belegen, dass es sich bei dem Gast um die Person handelt, für die sich der Gast ausgibt.
4. Bei Nutzung des Onlineangebots und der mit ihm verbundenen Website wird der Gast hinsichtlich der Art, den Umfang und den Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf die Datenschutzerklärung des Hotels verwiesen.
5. Unseren Datenschutzbeauftragten kann der Gast per E-Mail an info@gaestehaus-bavaria.de telefonisch unter +49 (0) 941 600 90 200 oder über unsere Postadresse mit dem Zusatz „Der Datenschutzbeauftragte“ kontaktieren.

XIV. Allgemeine Bestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. 8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.